Wärmepumpen-Förderung
So sichern Sie sich Zuschüsse für Ihre neue Wärmepumpe
Autor: Susanne Rothe | Aktualisiert am: 09.09.2026 | Lesezeit: 7 Minuten
Das Wesentliche in Kürze:
- Staatliche Zuschüsse können die Anschaffungskosten einer Wärmepumpe deutlich reduzieren und den Umstieg auf erneuerbare Wärme erleichtern.
- Erfahren Sie, welche Förderprogramme verfügbar sind, wer förderberechtigt ist und wie sich die Höhe der Förderung zusammensetzt.
- Informieren Sie sich über den Ablauf der Antragstellung, wichtige Fristen und die Schritte bis zur Auszahlung der Fördermittel.
KfW-Förderung für Wärmepumpen (Zuschuss Nr. 458)
Das Wichtigste af einen Blick:
- Zuschuss von 30 bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich
- Gefördert werden private Eigentümer mit bestehenden Wohngebäuden
- 30 Prozent Grundförderung für förderfähige Wärmepumpen
- Zusätzliche Boni je nach persönlicher Situation möglich
- Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden
- Kombination mit dem KfW-Ergänzungskredit 358/359 möglich
- Förderung grundsätzlich vor dem Einbau beantragen
Wer wird gefördert?
Die KfW fördert private Eigentümer, die in ihrem bestehenden Wohngebäude eine effiziente Heizungsanlage installieren oder sich an ein Gebäude- oder Wärmenetz anschließen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach persönlicher Situation und den Fördervoraussetzungen beträgt der Zuschuss zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähige Kosten sind Ausgaben, die von der KfW für die Förderung anerkannt werden.
So kann sich die KfW-Förderung für Ihre Wärmepumpe zusammensetzen:
Gesamtförderung
Sie können alle Fördermöglichkeiten miteinander kombinieren und so die Förderung für Ihr Vorhaben bestmöglich nutzen.
- Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten können insgesamt gefördert werden.
- Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro und einem Kind sind sogar bis zu 80 % Förderung möglich.
- Die Förderung gilt für Investitionen von insgesamt bis zu 28.000 Euro.
Wichtig: Der maximale Förderbetrag für die erste Wohneinheit wird ab dem 1. Februar 2027 schrittweise reduziert. Danach sinkt er jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um 750 Euro.
Unser Tipp: Wer früh investiert, kann von einem höheren Förderbetrag profitieren.
Die KfW-Förderung im Vergleich:
Wärmepumpe zum Kauf VS Wärmepumpe zum Mieten
| Förderbaustein | Kauf | Miete |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | 30% |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16% | - |
| Einkommensbonus |
40% (bis 30.000 €) 30% (bis 40.000 €) 10% (bis 50.000 €) |
- |
| Deckelung der max. Gesamtförderung | 80% | 30% |
| max. förderfähige Kosten für 1 Wohneinheit | 28.000 € | 28.000 € |
Erhalten Sie den Zuschuss?
Mit wenigen Klicks finden Sie mit dem Vorab-Check der KfW-Bank heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Regionale Förderungen für Wärmepumpen in Sachsen
In Sachsen gibt es derzeit keine direkten Zuschüsse für die Anschaffung einer Wärmepumpe in privaten Haushalten.
Kredite über die Sächsische Aufbaubank (SAB)
Neben den bundesweiten KfW-Förderungen können in Sachsen zeitweise weitere Förderprogramme der Sächsischen Aufbaubank (SAB) oder kommunale Förderangebote verfügbar sein. Ob eine Wärmepumpe gefördert wird, hängt von den jeweils aktuellen Programmbedingungen ab. Informationen zu laufenden Förderaufrufen finden Sie auf der Website der SAB.